Der Tarifcheck | Vorsorge-Versicherungen vergleichen

Vergleicht man Personen- und Sachversicherungen, so haben die Personenversicherungen im allgemeinen einen höheren Stellenwert, weil „Schäden“ an Personen in der Regel deutlich schwerwiegender und existenzgefährdender sind, als Schäden an Sachen.

Wird die versicherte Person berufs- oder erwerbsunfähig, dann zahlt diese Personenversicherung eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente, die den Wegfall des Einkommens kompensieren soll/muss. Im Rahmen dieser Versicherung steht eindeutig und alleine die Person des Versicherten im Vordergrund und ist alleiniger Versicherungsinhalt.

Da das Risiko der Berufsunfähigkeit jeden Menschen treffen kann und die soziale Absicherung in Form der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente nur sehr gering ist, sollte man eine solche Versicherung heutzutage besitzen.

Ob man jedoch eine BUZ und zugleich eine Unfallversicherung besitzen muss ist eine andere Frage, denn eine Unfallrente aus der Unfallversicherung bekommt man auch „nur“ bei Berufsunfähigkeit, diese ist bei Vorhandensein aber bereits über die BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgesichert.
Bei der Unfallversicherung als weitere Personenversicherung ist es so, dass es zwar auch hier eine ähnliche staatliche Versicherung gibt (gesetzliche Unfallversicherung), aber auch diese nur in unzureichendem Maße Leistungen erbringen kann.

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